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Tag der Biorichtlinien

ABSAGE Tag der Biorichtlinien 2020

Ereignisse der jüngeren Zeit haben uns dazu veranlasst, diese Veranstaltung abzusagen.

Am 04.09.2020 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung des Geltungsbeginns der BIO-Verordnung (EU) 2018/848. Es ist anzunehmen, dass sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament diesem Vorschlag zustimmen werden und daher die neue BIO-Verordnung erst ab 2022 gültig ist. Hinzu kommt, dass die Ausarbeitung zahlreicher Sekundärrechtsakte, die viele Produktions- und Kontrollbereiche regeln, bedingt durch die COVID-19-Krise ausständig ist und dass derzeit noch Unklarheit herrscht, welche konkreten Auswirkungen das Audit der Europäischen Kommission auf die tierische Produktion, insbesondere auf die Haltung von Pflanzenfressern, haben wird.

Ein umfangreicher Tag der Bio-Richtlinie ist für 2021 geplant. Sie werden rechtzeitig informiert!

 

 

Die neue EU-Bio-Verordnung und ihre Auswirkungen auf die österreichischen UnternehmerInnen

 

Diese periodisch stattfindende Kooperationsveranstaltung von AGES und dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) steht im Zeichen der neuen Bio-Verordnung (EU) Nr. 2018/848, die ab 1. Jänner 2021 gültig ist.

Beim letzten Tag der Bio-Richtlinien im April 2019 wurden die Änderungen der Produktionsvorschriften aufgrund des Basisrechtsaktes thematisiert und der Erstellungsprozess von Sekundärrechtsakten (Durchführungs- und Delegierte Rechtsakte) vorgestellt. Bei der Erstellung dieser Rechtsakte vertreten österreichische Delegierte die nationalen Interessen, die zuvor unter Einbindung der Wirtschaftskreise erhoben wurden.

Die Sekundärrechtsakte, die Detailregelungen zu den Produktionsvorschriften festlegen, wurden nun im März 2020 beschlossen. Besonders für den Bereich der Tierhaltung ergeben sich aus diesen Rechtsakten, aber auch aufgrund des Audits der Europäischen Kommission erhebliche Änderungen. Welche Neuerungen konkret ab 2021 in den Bereichen Pflanzenbau, Tierhaltung und der Verarbeitung von Bio-Erzeugnissen gelten, und welche verstärkten Anforderungen an UnternehmerInnen gestellt werden, erfahren Sie am Tag der Bio-Richtlinien.

Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre eigenen Fachfragen einzubringen, um sie mit unseren ExpertInnen bei der Podiumsdiskussion zu erörtern. Dazu richten Sie bitte Ihre Frage vorab an ages-akademie@ages.at.

 

ZIELGRUPPE:

  • Landwirtschaftliche ProduzentInnen und Verarbeitungsunternehmen,
  • Interessensvertretungen
  • Kontrollstellen und Behörden, die an der Umsetzung der Bio-Verordnung beteiligt sind.

 

HINWEIS:

Die Veranstaltung wird im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) durchgeführt.

 

Fachliche Leitung:
Geschäftsstelle gemäß § 5 des
EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetzes
AGES GmbH

Datum

29.09.2020,
09:00 bis 17:00 Uhr

Ort

AGES GmbH
Spargelfeldstraße 191
1220 Wien
Österreich

Veranstalter

AGES-Akademie
Spargelfeldstraße 191
1220 Wien
Tel.: +43 50 555-25201
ages-akademie@ages.at

Teilnahmegebühr
entfällt (im Auftrag des BMSGPK)